Formulare und Publikationen
Die Glaubensfrage - Sind Bitcoin, Ethereum & Co eine neue, lukrative Anlageklasse oder nur pure Spekulation?
Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-Bank AG (genannt: V-Bank) für das Geschäftsjahr 2020
Die Geschäftsentwicklung der ersten sechs Monate hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2021 nahtlos fortgesetzt und die V-BANK konnte zum Jahresende Rekordzahlen verzeichnen. Einen regelrechten Sprung gab es beim betreuten Vermögen.
99 Prozent der Geschäftspartner würden die Bank der Vermögensverwalter bestimmt oder wahrscheinlich weiterempfehlen. Ergebnis der aktuellen V-Bank Kundenzufriedenheitsbefragung steigt auf 1,78 deutlich an (2020: 2,03).
Über 40 Prozent (11 Mrd. Euro Assets under Custody) mehr betreutes Kundenvermögen. Fast 30 Prozent (rund 9000 Kunden) mehr Depots. Mit 10,6 Mio. Euro Jahresgewinn vor Steuern 15 Prozent über Vorjahr. Die V-BANK präsentiert eindrucksvolle Geschäftsergebnisse.
Die kostenlose Lese-App bietet über Smartphone oder Tablet jederzeit eine Übersicht zu Konto, Depot und Transaktionen. Co-Branding für Vermögensverwalter ist möglich.
Die beiden Unternehmen haben ihre strategische Partnerschaft bis ins Jahr 2029 verlängert. Die V-BANK entwickelt dabei ihre Open Banking Strategie weiter und Avaloq bietet neue innovative Lösungen, unter anderem im Bereich der Kryptoassets.
Hier finden Sie Hilfestellungen für Änderungen bei juristischen Personen, z.B. Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen der Gesellschafter, Änderung der wirtschaftlich Berechtigten für alle Rechtsformen.
Nationale Kundenkennungen für natürliche Personen, die in Geschäftsmeldungen zu verwenden sind
Certificate of Foreign Intermediary, Foreign Flow-Through Entity, or Certain U.S. Branches for United States Tax Withholding and Reporting
Request for Taxpayer Identification Number and Certification
Additional details pursuant to the tax law for legal entities (For passive NFEs only)
Information Sheet for the Depositor about Statutory Deposit Guarantee Scheme
Erklaerung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemaess § 43 Abs. 2 Satz Nr. 2 EStG_1052
Certificate of Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting (Entities)
W8- BEN-E
In bestimmten Fällen bei der Kontoeröffnung, bei der Beantragung eines Effektenkredits bzw. eines Lombardkredites benötigen wir eine Einschätzung Ihrer Person. Dies ist das Formular für juristische Personen.
In bestimmten Fällen bei der Kontoeröffnung, bei der Beantragung eines Effektenkredits bzw. eines Lombardkredites benötigen wir eine Einschätzung Ihrer Person. Dies ist das Formular für natürliche Personen.
Erklärung zur Einstufung als gekorener professioneller Kunde nach MiFID
Informationsschreiben zum Einsatz des POSTIDENT-Verfahrens mit Hilfe eines Videochats
Konto-Depoteroeffnung unter Einbindung eines Vermittlers
Angaben nach GWG zur Konto/Depoteroeffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen_4400
Risiko- und Verbraucherinformationen bei Effektenkrediten
Konto-Depoteröffnung unter Einbindung eines Vermögensverwalters für natürliche Personen
Hilfestellungen fuer Kontoeroeffnungen rechtsfaehiger Stiftungen
Gerade in Zeiten von Unsicherheit sorgt ein klar fokussiertes und nachhaltig profitables Geschäftsmodell für Stabilität. Nicht weniger sollten Sie von Ihrer Depotbank erwarten.
Rueckgabe Immobilienfondsanteile Vermögensverwalter